Sportstättenförderung: Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ mit insgesamt 333 Millionen Euro
Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ stellt der Bund insgesamt 333 Mio. Euro zur Verfügung. Ziel ist es, den Sanierungsstau bei Sportstätten abzubauen und die Sportinfrastruktur in Deutschland zukunftsfähig zu machen.
Im Mittelpunkt stehen:
- Kommunale Sportstätten (Sporthallen, Schwimmbäder, Sportfreianlagen etc.)
- Anlagen mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung
- Maßnahmen zur Sanierung und Modernisierung – insbesondere mit Blick auf Energieeffizienz, Barrierefreiheit und moderne Nutzungsanforderungen
Das Programm wird über das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) umgesetzt. Antragsberechtigt sind Kommunen, aber auch Vereine können über ihre Kommune vom Förderprogramm profitieren.
Zeitplan und Fristen: Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“
Zeitplan für 2025
- 16. Oktober: Veröffentlichung des Projektaufrufs für den Förderzyklus 2025
- 10. November: Online-Stellung des Formulars zur Einreichung der Projektskizzen
Zeitplan für 2026
- 15. Januar: Ende der Frist zur Abgabe der Projektskizzen
- 31. Januar: Letzter Termin für das digitale Nachreichen eventuell noch fehlender Unterlagen
- Anfang Februar: Beginn der Sichtung und ersten fachlichen Prüfung aller eingegangenen Skizzen
- Ende Februar: Entscheidung darüber, welche Vorhaben zur Ausarbeitung eines vollständigen Förderantrags eingeladen werden
Im Anschluss daran beginnen die Koordinierungs- und Antragsgespräche. Die Kommunen erstellen darauf basierend die vollständigen Zuwendungsanträge in Abstimmung mit dem zuständigen Fördergeber. Das BBSR erteilt nach Prüfung schließlich die Zuwendungsbescheide.
Für Rückfragen zum SKS-Programm stehen mehrere bundesweite Anlaufstellen zur Verfügung:
- Kontakt per E-Mail (Betreff: „Projektaufruf 2025/2026 – Sanierung kommunaler Sportstätten“) an sks@pd-g.de
- Telefonhotline ab November 2025 unter 030 / 257679 440 (Montag bis Freitag, 9:00–15:00 Uhr)
- Für technische Fragen zur Plattform easy-Online: Hotline unter 030 / 257679 450
Fördergegenstand des Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS): Was wird gefördert?
Gefördert werden insbesondere:
1 Sportstätten und Anlagen
- Sporthallen, Turnhallen und Mehrzweckhallen
- Schwimmbäder (Hallen- und Freibäder)
- Sportfreianlagen
- z. B. der Fußballplatz, ein Kunstrasernplatz, die Leichtathletikanlage, der Tennisplatz, der Padel Court, ein Soccer Court oder Mehrzweckspielfelder
- Sportanlagen, die primär der Sportausübung dienen und öffentlich zugänglich sind
- Wie bspw. eine Calisthenics-Anlage, Outdoor-Fitness-Parcours, ein Skatepark oder ein Pumptrack
2 Typische Bestandteile und Folgeeinrichtungen
Zum förderfähigen Bereich können auch gehören:
- Sportböden (Sporthallenboden oder Sportboden outdoor), Tribünenanlagen, Prallwände
- Umkleiden und Sanitärräume von Sportstätten
- Funktionsgebäude, sofern sie der Sportnutzung dienen
- Barrierefreie Erschließung
3 Sanierung, Modernisierung und (Ausnahme) Ersatzneubau
- Schwerpunkt: Sanierung und Modernisierung des Bestands
- Ersatzneubauten in Sportstätten sind nur in begründeten Ausnahmefällen förderfähig (z. B. wenn eine wirtschaftliche Sanierung nicht möglich ist)
- Besonders gewichtet werden Maßnahmen, die:
- den energetischen Standard der Sportstätte verbessern
- die Barrierefreiheit der Sportanlage erhöhen
- die Nutzbarkeit und Multifunktionalität von Sportinfrastruktur steigern
Förderhöhe, Finanzierung des Förderprogramms und wer einen Förderantrag stellen kann
1 Förderhöhe
- Mindestförderbetrag: 250.000 € pro Projekt
- Maximaler Förderbetrag: 8 Mio. € pro Projekt
2 Förderquote
- Regulär: bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Bei Kommunen mit nachgewiesener Haushaltsnotlage: bis zu 75 %
Der Eigenanteil ist von der Kommune zu tragen, kann aber z. B. durch Landesprogramme oder weitere Drittmittel ergänzt werden (Kombination mit anderen Bundesprogrammen ist jedoch ausgeschlossen).
3 Wer stellt den Förderantrag?
- Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen:
- Städte, Gemeinden
- Landkreise, sofern sie Eigentümer der Sportstätte sind
- Vereine:
- können nicht direkt beim Bund beantragen
- sind aber wichtige Partner und Impulsgeber:
- sie identifizieren den Bedarf
- bringen Projektideen ein
- wirken bei der Konzeption und Umsetzung mit
Bundesprogramm SKS für vereinseigene Sportanlagen
Obwohl das SKS-Programm grundsätzlich ein kommunales Förderinstrument ist, sieht die Förderrichtlinie ausdrücklich vor, dass auch Sportstätten berücksichtigt werden können, die nicht im Eigentum der Kommune, sondern im Besitz Dritter (also Sportvereine) stehen. Dazu zählen insbesondere vereinseigene Anlagen.
Maßgeblich ist, dass die Antragstellung weiterhin über die jeweilige Stadt, Gemeinde oder den Landkreis erfolgt. Im Projektaufruf wird dies klar formuliert: Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger bleiben die Kommunen – selbst dann, wenn sich die Sportstätte im Eigentum eines Vereins befindet. Die Weitergabe der bewilligten Mittel an den Verein ist nach den Vorgaben der VV Nr. 12 zu § 44 BHO möglich.
Für Vereine bedeutet das: Auch vereinseigene und modernisierungsbedürftige Sportstätten können über das SKS-Programm gefördert werden. Die Kommune übernimmt dabei die Rolle des Antragstellers und Zuwendungsempfängers und leitet die Fördermittel nach Bewilligung an den Verein weiter.
Wie Vereine und Kommunen bei der Sportstättenförderung zusammenarbeiten können
Vorgehen aus Sicht eines Sportvereins
- Bedarf feststellen
- Welche Sportstätte ist sanierungsbedürftig? (Halle, Platz, Schwimmbad etc.)
- Welche Probleme bestehen? (z. B. veraltete Technik, maroder Boden, schlechte Energieeffizienz, fehlende Barrierefreiheit)
- Interne Abstimmung im Verein
- Vorstand, Abteilungen und ggf. Mitglieder einbinden
- Prioritäten klären: Was ist für den Verein und seine Nutzer am wichtigsten?
- Gespräch mit der Kommune suchen
- Kontakt zum Sportamt, Bauamt oder Bürgermeisterbüro aufnehmen
- Bedarf und Idee in einem strukturierten Gespräch vorstellen
- Auf das Bundesprogramm SKS hinweisen und Chancen aufzeigen
- Projektidee für die Kommune aufbereiten
- Kurze schriftliche Darstellung:
- Beschreibung der Sportstätte
- aktueller Zustand
- geplante Maßnahmen
- Nutzen für Verein, Schulen, Öffentlichkeit
- Fotos und ggf. grobe Kostenschätzung helfen bei der Entscheidung
- Kurze schriftliche Darstellung:
- Vereinbarung zur Zusammenarbeit treffen
- Rolle des Vereins: z. B. Nutzer, Unterstützer, Mitfinanzierer einzelner Bausteine, Öffentlichkeitsarbeit
- Verein unterstützt die Kommune bei der inhaltlichen Ausgestaltung (z. B. Anforderungen an Sportbetrieb)
Vorgehen aus Sicht einer Kommune
- Bestandsaufnahme der Sportstätten
- Welche Anlagen sind in kommunaler Verantwortung?
- Welche weisen hohen Sanierungsbedarf auf?
- Welche Sportstätten haben regionale/überregionale Bedeutung?
- Priorisierung möglicher Projekte
- Kriterien können sein:
- Nutzerzahlen (Vereine, Schulen, Öffentlichkeit)
- Dringlichkeit der Sanierung
- Energieeinsparpotenzial
- Bedeutung für Inklusion und Teilhabe
- Kriterien können sein:
- Abstimmung mit Vereinen und Nutzern
- Bedarfe der Vereine und Schulen abfragen
- Konzepte für Nutzung, Belegungszeiten und zukünftige Angebote einholen
- Projektskizze erstellen
- Beschreibung der Maßnahme
- Kostenschätzung und Finanzierungsplan (Bundesanteil, Eigenanteil, ggf. Landesmittel)
- Zeitplan (Planung, Bau, Fertigstellung)
- Darstellung der sportlichen und gesellschaftlichen Wirkung
- Antragstellung über das Förderportal
- Nutzung des digitalen Portals (ab Öffnungstermin)
- fristgerechte Einreichung der Interessenbekundung
- bei positiver Auswahl: Ausarbeitung und Einreichung des Vollantrags
FAQ zum SKS Bundesprogramm für Kommunen und Vereine
Frage 1: Was wird genau gefördert?
Gefördert werden bauliche Maßnahmen an Sportstätten, die primär der Sportausübung dienen: z. B. Sport- und Mehrzweckhallen, Schwimmbäder, Sportfreianlagen. Dazu gehören auch typische Bestandteile wie Sportböden, Tribünen, Umkleiden und Funktionsräume. Der Schwerpunkt liegt auf Sanierung und Modernisierung, Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen möglich.
Frage 2: Wer kann Anträge stellen?
Anträge können ausschließlich von Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise als Eigentümer) gestellt werden. Vereine sind nicht direkt antragsberechtigt, können aber Projektideen einbringen und mit der Kommune zusammenarbeiten.
Frage 3: Wie hoch ist die Förderung?
Der Bund fördert mit mindestens 250.000 € und bis maximal 8 Mio. € pro Projekt. Die Förderquote beträgt in der Regel bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Kommunen in Haushaltsnotlage bis zu 75 %.
Frage 4: Können mehrere Förderprogramme kombiniert werden?
Eine Kombination mit Landesförderprogrammen ist möglich und kann helfen, den kommunalen Eigenanteil zu senken. Eine Kombination mit anderen Bundesförderprogrammen für dasselbe Vorhaben ist jedoch nicht zulässig.
Frage 5: Welche Rolle spielen energetische Anforderungen?
Bei Gebäuden ist die energetische Sanierung ein Schwerpunkt. Nach Abschluss der Maßnahmen müssen definierte energetische Standards erreicht werden. Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (z. B. Dämmung, Heizungsmodernisierung, energieeffiziente Beleuchtung) sind daher besonders relevant.
Frage 6: Was sollten Vereine konkret tun, wenn sie eine vereinsgenutzte Sportstätte sanieren möchten?
Vereine sollten frühzeitig Kontakt zur Kommune aufnehmen, den Sanierungsbedarf klar beschreiben, eine Projektidee erarbeiten und sich aktiv an der Vorbereitung der Projektskizze beteiligen. Ohne Kommune als Antragsteller ist eine Teilnahme am Programm nicht möglich.
Zusammenfassung
Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ beinhaltet eine Sportstättenförderung in Höhe von insgesamt 333 Millionen Euro. Das Programm bietet Vereinen und Kommunen eine wichtige Möglichkeit, dringend benötigte Investitionen in Sporthallen, Sportplätzen, Bäder und Außenanlagen anzustoßen.
Wesentliche Punkte:
- Antragsberechtigt sind Kommunen, Vereine wirken als Partner.
- Gefördert werden Sanierung und Modernisierung von Sportstätten, insbesondere mit Blick auf Energieeffizienz, Barrierefreiheit und Zukunftsfähigkeit.
- Förderbeträge liegen zwischen 250.000 € und 8 Mio. €, Förderquoten bis zu 45 %, in Haushaltsnotlage bis zu 75 %.
- Eine gute Vorbereitung – inklusive Bestandsaufnahme, Priorisierung und gemeinsamer Projektentwicklung von Verein und Kommune – ist entscheidend.
Weitere Informationen: Bereich Wissen – Sportstättenfördeung



