NRW-Sportmilliarde: 200 Millionen Euro Sportstättenförderung für Sportvereine
Nordrhein-Westfalen legt mit dem Programm „Moderne Sportstätte Nordrhein-Westfalen“ das bislang umfangreichste Sportstätten-Förderpaket auf. Was Vereine, Kommunen und Planer jetzt wissen müssen.
Mit dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 stellt das Land Nordrhein-Westfalen insgesamt 600 Millionen Euro für Investitionen in die Sportinfrastruktur bereit. Eingebettet ist dieser Betrag in die sogenannte „NRW-Sportmilliarde“ – ein historisch einmaliges Investitionspaket, mit dem die Landesregierung gezielt gegen den Sanierungsstau bei Sportstätten vorgeht und gleichzeitig die Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele KölnRheinRuhr unterstützt.
Am 5. Mai 2026 stellten Staatssekretärin Andrea Milz, der Präsident des Landessportbundes NRW Stefan Klett und die Vorstandsvorsitzende der NRW.BANK Gabriela Pantring im Rahmen einer hybriden Informationsveranstaltung das Verfahren zum Programmaufruf I für Sportvereine vor – mit einem Fördervolumen von 200 Millionen Euro.
Die drei Säulen der NRW-Sportmilliarde
Das landesweite Investitionsprogramm für die Sportstättenförderung gliedert sich in drei zentrale Bereiche, die zusammen ein Volumen von 600 Millionen Euro umfassen:
- 200 Millionen Euro für Sportvereine – Modernisierung, Sanierung und Neubau vereinseigener Sportstätten
- 200 Millionen Euro für Schwimmbäder – Erhalt und Modernisierung der Bäderinfrastruktur
- 200 Millionen Euro für kommunale Sportstätten – Investitionen in Sportanlagen in kommunaler Trägerschaft
Hinzu kommen weitere Mittel, die das Gesamtvolumen auf rund eine Milliarde Euro für den Sport in NRW anwachsen lassen: rund 375 Millionen Euro aus den Gemeindefinanzierungsgesetzen in den kommenden fünf Jahren (Sportpauschale für Kommunen) sowie die laufenden Investitionen in herausragende Sportstätten in Höhe von knapp 20 Millionen Euro jährlich. Bundesweit einmalig: NRW setzt zusätzlich zu den Landesmitteln einen erheblichen Anteil aus dem Sondervermögen des Bundes für den Sport ein.
Im Fokus: Modernisierung, Sanierung und Neubau vereinseigener Sportstätten
Der Programmaufruf I richtet sich gezielt an Sportvereine, die als Eigentümer, Pächter oder Mieter wirtschaftliche Träger („Dach und Fach“) ihrer Sportstätten sind. Damit knüpft das neue Programm konsequent an das erfolgreiche Vorgängerprogramm „Moderne Sportstätte 2022″ an, das bereits 300 Millionen Euro in den Breitensport investiert hatte.
Staatssekretärin Andrea Milz betonte bei der Vorstellung: Mit der NRW-Sportmilliarde setze das Land ein starkes Zeichen für den Breitensport und das Ehrenamt. Ziel sei es, nachhaltige Rahmenbedingungen für mehr Bewegung, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu schaffen.
LSB-Präsident Stefan Klett unterstrich, dass die Landesregierung ihr Versprechen gehalten habe – zeitgleich mit der Olympia-Bewerbung KölnRheinRuhr werde die Förderung des Breitensports konsequent ausgebaut. Wichtig sei, dass die Landesmittel nun durch weitere Fördermittel der Kommunen ergänzt würden.
Gabriela Pantring von der NRW.BANK ergänzte, dass die Förderbank für eine effiziente und verlässliche Umsetzung sorge, damit aus Förderzusagen zügig konkrete Verbesserungen für die Vereine vor Ort werden.
Zeitschiene zum Programmaufruf I „Sportvereine“
Wer von der Förderung profitieren will, sollte sich bereits jetzt vorbereiten. Die wesentlichen Meilensteine im Überblick:
- Ab sofort: Abstimmungsprozesse auf örtlicher Ebene zwischen Sportvereinen und den zuständigen Stadt- und Gemeindesportbünden sowie Stadt- und Kreissportbünden
- Ab 18. Mai 2026: Informationsveranstaltungen für Sportvereine im Rahmen von Videokonferenzen
- Ab 1. Juni 2026: Freischaltung des Moduls „Moderne Sportstätte Nordrhein-Westfalen“ im Förderportal des Landessportbundes NRW – Start des Interessenbekundungsverfahrens
- Ab 1. September 2026: Freischaltung des Moduls „förderplan.web“ zur Antragstellung
Das Antragsverfahren wird – wie beim Vorgängerprogramm – zweistufig ablaufen: Zunächst reichen Vereine Projektskizzen sowie Kosten- und Finanzierungspläne über das Förderportal des Landessportbundes ein. Auf Basis dieser Skizzen erstellen die zuständigen Sportbünde priorisierte Vorschlagslisten für ihr jeweiliges Gebiet. Erst nach der Förderentscheidung folgt der formelle Zuwendungsantrag bei der NRW.BANK als Bewilligungsbehörde.
Hintergrund: Warum die NRW-Sportmilliarde so wichtig ist
Der Investitionsstau bei Sportstätten ist ein bundesweites Problem mit erheblicher gesellschaftlicher Tragweite. Das KfW-Kommunalpanel beziffert den wahrgenommenen Investitionsrückstand im Bereich Sport in deutschen Kommunen aktuell auf etwa 12,9 Milliarden Euro – ein Anstieg von rund 4,5 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr. Allein in Nordrhein-Westfalen schätzt der Landessportbund den Sanierungsstau auf rund 3,5 Milliarden Euro.
Laut einer Sonderbefragung des KfW-Kommunalpanels bezeichnen 59 Prozent der Städte, Gemeinden und Landkreise den Investitionsrückstand bei ihren Sporthallen als „gravierend“ oder „nennenswert“. Die Folgen sind weitreichend: Schulsport fällt aus, Vereine können ihr Trainingsangebot nicht aufrechterhalten, und auch der Leistungssport leidet unter maroden Anlagen.
Die NRW-Sportmilliarde reiht sich damit in eine wachsende Zahl von Sportstätten-Förderprogrammen auf Bundes- und Länderebene ein. Eine vollständige Übersicht der Sportstättenförderprogramme in Deutschland – inklusive Bundesprogrammen, Landesförderungen und kommunalen Programmen – findet sich im Wissensbereich. Vor diesem Hintergrund ist die NRW-Sportmilliarde deutlich mehr als reine Bauförderung – sie ist eine Investition in:
- Gesundheit und Prävention
- Bildung und Bewegungsförderung von Kindern und Jugendlichen
- Integration und gesellschaftlichen Zusammenhalt
- Ehrenamt und Vereinskultur
- Klimaschutz durch energetische Sanierung von Sportstätten
Was Vereine, Kommunen und Planer jetzt tun sollten
Um die Förderchancen optimal zu nutzen, empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen schon vor dem offiziellen Programmstart am 1. Juni 2026:
1. Bedarfsanalyse durchführen: Welche Bauteile, Anlagen oder Gewerke sind sanierungsbedürftig? Wo besteht energetischer Optimierungsbedarf? Sind Maßnahmen zu Barrierefreiheit oder Geschlechtergerechtigkeit erforderlich?
2. Realistische Kostenermittlung: Eine belastbare Kostenkalkulation ist die Grundlage jeder Projektskizze. Hier kommt es auf marktgerechte und fachlich saubere Schätzungen an – sowohl für die Beantragung als auch für die spätere Eigenanteilsfinanzierung.
3. Finanzierungskonzept aufstellen: Da der Eigenanteil – je nach Investitionssumme zwischen 10 und 50 Prozent – beispielsweise über die Kommune, durch bürgerschaftliches Engagement oder über eigene Mittel finanziert werden muss, ist eine frühzeitige Finanzplanung essenziell.
4. Abstimmung mit dem Sportbund vor Ort: Die Stadt- und Kreissportbünde sowie die Stadt- und Gemeindesportverbände beraten Vereine und koordinieren die Anträge in ihrer Region.
5. Kommunale Stellungnahme einholen: Bei größeren Maßnahmen auf vereinseigenen Sportstätten müssen die Kommunen Bauanträge genehmigen und werden um eine Stellungnahme zu den Förderempfehlungen gebeten („Benehmen“).
Kostenkalkulation als Grundlage erfolgreicher Förderanträge
Erfahrungswerte aus dem Vorgängerprogramm zeigen: Eine fundierte und realistische Kostenermittlung für das Sportstättenprojekt (Neubau eines Kunstrasenplatzes, Umrüstung auf eine LED Flutlichtanlage, etc.) entscheidet maßgeblich über Erfolg oder Misserfolg eines Förderantrags. Wer mit zu groben Schätzungen oder veralteten Kostenkennwerten arbeitet, riskiert Nachforderungen, Verzögerungen oder im schlimmsten Fall die Ablehnung.
Für die Vorbereitung von Förderanträgen sowie für die belastbare Bewertung von Sanierungs- und Neubauvorhaben stehen unsere Kostenrechner für Sportstättenprojekte zur Verfügung. Mit den verschiedenen Rechnern für Sporthallen, Sportplätze, Schwimmbäder, Tennisanlagen und weitere Sportstättenarten lassen sich Investitionskosten transparent ermitteln – ideal als Grundlage für die Projektskizze im Interessenbekundungsverfahren oder zur internen Vorabplanung im Verein, in der Kommune oder im Planungsbüro.
Wer parallel die Förderlandschaft jenseits von NRW im Blick behalten möchte, findet in unserer Übersicht der Sportstättenförderung in Deutschland die wichtigsten Bundes- und Länderprogramme inklusive Antragswegen und Voraussetzungen.
Fazit: Eine historische Chance für den Sport in NRW
Mit der NRW-Sportmilliarde entsteht für Sportvereine, Kommunen und Planer in Nordrhein-Westfalen ein historisch einmaliges Förderfenster. Wer den Sanierungsbedarf seiner Sportstätten kennt, eine belastbare Kostenkalkulation vorlegen kann und den Abstimmungsprozess mit den Sportbünden frühzeitig beginnt, hat gute Chancen, von den 200 Millionen Euro im Programmaufruf I zu profitieren.
Die Mittel sollen praxisnah, schlank und transparent vergeben werden, betont das Land. Damit ist der Programmstart am 1. Juni 2026 nicht nur der Beginn eines Förderverfahrens – sondern der Auftakt einer landesweiten Modernisierungswelle, die den Breitensport in NRW langfristig stärken wird.
Weiterführende Links:
- Offizielle Pressemitteilung des LSB NRW: Moderne Sportstätte Nordrhein-Westfalen
- Förderportal des Landessportbundes NRW: foerderportal.lsb-nrw.de
- Kostenrechner für Sportstätten – Investitionskosten transparent kalkulieren
- Übersicht Sportstättenförderung Deutschland – alle Bundes- und Landesprogramme im Überblick
