Update der BMU-Förderung

Update der BMU-Förderung

Bild: AS LED Lighting GmbH

Die Klimaschutzziele Deutschlands sollen bis 2030 eine erhebliche Verringerung des CO2 Ausstoßes bewirken; bis 2045 will Deutschland klimaneutral sein. Auf Bundesebene ist die als BMU-Förderung bekannte Kommunalrichtlinie das zentrale Förderprogramm, wenn es um energetische Sanierungen von Verwaltungsgebäuden und Sportstätten mit gemeinnützigem Charakter geht.

Seit 1.1.2022 gelten neue Rahmenbedingungen für Lichtsanierungen

Sanierungen bestehender Innen-, Hallen- und Außenbeleuchtungen von kommunalen, öffentlichen, gemeinnützigen und religiösen Gebäuden im Bereich Sport, Bildung & Erziehung, Gesundheit & Pflege werden auf Bundesebene fortan mit 25% bezuschusst. Die Eigenkapitalquote liegt 2022 noch bei 5%; ab 2023 müssen wieder 15% erbracht werden. Die Bagatellgrenze für Förderprojekte liegt bei einer Projektsummer von 20.000 EUR.

Finanzschwache Kommunen – das sind solche Förderberechtigte, die an einem landesrechtlichen Hilfsaufbauprogramm beteiligt – sowie Antragssteller aus den Braunkohlerevieren erhalten 40% Zuschuss und müssen keinen Eigenanteil erbringen. Der Mindestinvestitionsbetrag liegt bei 12.500 EUR.

Veränderte Kriterien gilt es bei Lichtsanierungen zu berücksichtigen

Die Anforderungen an Licht sind allgemein gestiegen. Im Fokus der Förderung steht die Langlebigkeit der Beleuchtung mit einer Mindestlebensdauer von 50.000 Betriebsstunden L80/B50 bis hin zu 100.000 Betriebsstunden L80/B50 im Bereich der Außenbeleuchtung von Verkehrsflächen. Klare Kriterien gibt es in puncto Lichtverschmutzung, so dass in Lichtplanungen darauf fokussiert werden muss, Randbereiche sparsam zu beleuchten bzw. Produkte mit passendem Abstrahlwinkel bei der Planung gezielt einzusetzen, um Streulicht zu verhindern.

Auch die EU-weiten Kriterien der Ökodesign-Richtlinie finden zumeist Anwendung – so werden Produkte anerkannt, die mit austauschbaren Leuchtenmodule und Vorschaltgeräten konzipiert sind. Hintergrund ist, dass dies Leuchten besonders nachhaltig – weil langlebig im Wirtschaftskreislauf – sind. Eventuelle Reparaturen oder ein Ersatz eines einzelnen Bauteils sind so leicht umsetzbar.

Last but not least wird im sportlichen Außenbereich die Beleuchtungsstärke II (Wettkampfniveau) und III (Trainingsbetrieb) subventioniert – maximal 30% mehr lux dürfen gemessen werden, als die Norm der beiden Spielklassen vorgibt (ergo 390lux). Profiniveau mit Spielklasse I ist im Außenbereich nicht förderberechtigt.

Eine kompakte Zusammenfassung zu den Bedingungen der BMU-Förderung für Lichtprojekte finden Sie online bei AS LED Lighting.

Licht vom LED-Hersteller Made in Germany

„Spitzenlicht für Spitzenleistung“ ist für die AS LED Lighting GmbH als einer der führenden LED-Hersteller aus Penzberg in Oberbayern Mission und Profession zugleich. Entwickelt und produziert wird seit Anbeginn in 2010 regional und klimaschonend nach dem Cradle to Cradle-Prinzip (=abfallvermeidend) an 3 Standorten in Südbayern. Eine Vielzahl an exzellenten Beleuchtungsprojekten legen Zeugnis von der Qualität wertiger Produkte, fachmännischer Beratung und jahrelangem Knowhow ab. Machen Sie sich gern selbst einen persönlichen Eindruck – auf der Website des Unternehmens und mit kurzweiligen Anwendervideos auf YouTube.

Gern berät Sie die AS LED Lighting GmbH und plant normgerecht Ihr Sportprojekt – ob Neubau oder Sanierung. Fragen Sie uns an unter info@as-led.de oder 08856 80006 10.